Brutto, Netto, Sozialabgaben
Schließen Sie einen Arbeitsvertrag ab, gehen Sie Verpflichtungen ein. Sie schulden Ihrem Arbeitgeber vor allem Ihre Arbeitsleistung. Umgekehrt erwerben Sie durch den Vertragsschluss auch einige Rechte. Neben Urlaubsansprüchen und Regelungen zur Arbeitszeit, dürfte Sie wahrscheinlich am meisten Ihr Gehalt interessieren. Dabei ist Geld nicht gleich Geld. Zum Einkommen gehört weit mehr als "nur" das Geld, das auf Ihr Konto fließt.
Gut zu wissen
Einkommen, Lohn, Gehalt oder Verdienst - Begriffe gibt es einige. Tatsächlich gbit es einen historischen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt. Der Begriff Lohn wird verwendet für eine Bezahlung nach Stunden beispielsweise für Arbeiter, während das Gehalt eine regelmäßige monatliche Bezahlung zum Beispiel von Angestellten oder Beamten meint. Heutzutage finden Sie diese Unterscheidung in Tarifverträgen und Gesetzen kaum noch. Im rechtlichen Bereich hat sich weitgehend der Begriff "Arbeitsentgelt" durchgesetzt.
Grundsätzlich ist das Gehalt frei verhandelbar. In der Regel wird die Höhe des Entgelts im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Allerdings gibt es verschiedene Vorschriften, die die Verhandlungsfreiheit einschränken. Dies können Gesetze oder Tarifverträge sein. Beispielsweise müssen Arbeitgeber heute die Regelungen zum Mindestlohn beachten. Und wer in einer Branche mit gültigem Tarifvertrag arbeiten möchte, wird sich an den Unter- und Obergrenzen in diesem orientieren müssen.
Das Bruttoarbeitsentgelt
In der Regel finden Sie im Arbeitsvertrag ein vereinbartes Bruttoentgelt. Leider ist dies nicht der Betrag, den Sie auf Ihrem privaten Konto verbuchen können. Das Bruttoarbeitsentgelt meint nämlich das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Von dem Entgelt wird entsprechend vor der Auszahlung Ihr Anteil an der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer abgezogen, ebenso wie die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Tipp
Fehlt in Ihrem Arbeitsvertrag die genaue Bezeichnung "Bruttoentgelt", wird es sich trotzdem in aller Regel um ein solches handeln. Ein Nettoarbeitsentgelt muss nämlich ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Fehlen jegliche Zusätze wird üblicherweise von einer Bruttovereinbarung ausgegangen.
Netto: Das, was übrig bleibt
Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen gemeinsam die Sozialabgaben zu etwa gleichen Teilen. Dabei ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Anteil des Arbeitnehmers vom Bruttoentgelt einzubehalten und an die Sozialversicherungsträger abzuführen. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialabgaben. Tatsächlich muss ein Arbeitgeber entsprechend mehr für einen Angestellten ausgeben, als im Arbeitsvertrag als Bruttogehalt ausgewiesen ist. Denn der Arbeitgeberanteil wird nicht vom Bruttoarbeitsentgelt mit eingeschlossen. Der Arbeitnehmer erhält ein Nettoentgelt überwiesen, also nach Abzug der auf ihn anfallenden Sozialabgaben.
Auch die Lohnsteuer wird vom Bruttoarbeitsentgelt abgezogen. Schuldner ist zwar der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber ist aber wiederum verpflichtet, die Lohnsteuer zu berechnen, vom Bruttoentgelt einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.