... Kletterpartie am heißen Ofenrohr
Sie kennen die Argumentation: Alles wird teurer. Nur weniges günstiger. Gelegentlich sind deswegen Änderungen der Nebenkosten nicht zu vermeiden. Klar, dass Ihr Vermieter diese Betriebskostenerhöhungen anteilig an Sie weitergibt.
Vorauszahlungen
Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung, dass die bisherigen Vorauszahlungen wegen einer Preissteigerung oder Reduzierung der Preise unangemessen war, kann sie entsprechend angepasst werden. Bei einer Preissenkung werden Sie dies als Mieter schriftlich von Ihrem Vermieter verlangen. Das Formular dazu finden Sie hier.
Bei einer Kostensteigerung können Sie als Vermieter die Erhöhung der Vorauszahlung verlangen.
Pauschalen
Zahlen Sie Ihre Betriebskosten vereinbarungsgemäß pauschal, ist eine Erhöhung der Betriebskosten nur möglich, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Der Vermieter muss Ihnen dann schriftlich den Grund der Erhöhung erklären. Dabei hat er eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Betriebskostenbelastung beizufügen. Fehlt sie, brauchen Sie nichts zu unternehmen, denn die Erhöhungserklärung ist unwirksam. Dieses Formular können Sie verwenden.