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Unwirksame Klauseln

Unwirksame Klauseln Checkliste

19.02.2019

...bei Ein- und Auszug...

Das Mietverhältnis beginnt erst "mit Fertigstellung der Wohnung"

Das Mietverhältnis endet wenn der Mieter insolvent wird automatisch"

Das Risiko des rechtzeitigen Auszuges des Vormieters trägt der Mieter

Der Mieter kennt den Zustand der Wohnung. Er bestätigt ausdrücklich, dass keine Mängel vorhanden sind

Der Mieter hat die Wohnung bei Vertragsabschluss eingehend besichtigt und verzichtet auf Renovierung, Mietminderung und Schadensersatz

Der Mieter übernimmt pauschal die Kosten für Reinigungsarbeiten bei Auszug

Der Mieter muss unabhängig von der Wohndauer bei Auszug die Wohnung renovieren

Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter "eine andere als die vertraglich vereinbarte Wohnung zu überlassen"

Der Mieter ist verpflichtet, Teppichböden auszuwechseln, die der Vermieter verlegt hat

Der Mieter trägt die Kosten des Vertragsabschlusses

Schönheitsreparaturen müssen von Fachhandwerkern ausgeführt werden

Schönheitsreparaturen umfassen das Weißen der Decken und Oberwände.

... bei Nebenkostenvereinbarungen ...

Der Mieter trägt alle Nebenkosten

Der Mieter trägt alle umlagefähigen Kosten, die zum Betrieb des Hauses erforderlich sind

Mietnebenkosten sind Angelegenheit des Mieters

Die üblichen anteiligen Hausabgaben und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Mieters

Die Hausgebühren trägt der Mieter

Der Mieter trägt die Kosten für Heizung, Wasser, Strom etc.

Die Kosten für einen erforderlich werdenden zweiten Ablesetermin der Heizkostenablesung trägt der Mieter

Der Mieter zahlt die Betriebskostennachforderungen innerhalb einer Woche nach Abrechnung

... bei Untervermietung

Eine Untervermietung der Wohnräume ist ausgeschlossen

... bei Haustierhaltung

Das Halten von Haustieren ist unzulässig

Das Halten von Hunden und Katzen ist unzulässig

... bei Schönheitsreparaturen ...

Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Zeitfolge fachgerecht auszuführen. Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette 2 Jahre, bei allen übrigen Räumen 5 Jahre.

Der Mieter hat während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten sach- und fachgerecht auszuführen, und zwar: in Küche, Bad, WC alle drei Jahre, in den übrigen Räumen alle fünf Jahre.

Der Mieter renoviert alle zwei Jahre die gesamte Wohnung

Der Mieter übernimmt die Wohnung unrenoviert. Die erstmaligen Renovierungsarbeiten sind innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen

Angelaufene Renovierungsintervalle hat der Mieter zeitanteilig zu entschädigen

Der Mieter führt auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Zeitfolge fachgerecht aus

Der Mieter überlässt sämtliche Renovierungsarbeiten einer Meisterfirma

Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen

Zu den Schönheitsreparaturen gehört auch das Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens

Der Teppichboden ist am Ende der Mietzeit zu erneuern

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, alle Dübeleinsätze zu entfernen und Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen

... bei Wohnungsbesichtigung

Der Vermieter ist jederzeit zum Betreten der Wohnräume berechtigt

... bei Mängeln

Der Mieter hat sämtliche Reparaturen in der Wohnung auf eigene Kosten durchführen zu lassen

Der Mieter hat den Beweis zu führen, dass er Beschädigungen und Mängel an der Wohnung nicht selbst herbei geführt hat

Der Mieter verzichtet in jedem Fall auf Mietminderung oder Schadensersatz

An allen Reparaturen beteiligt sich der Mieter mit 20 Prozent

Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten Rollläden, Schlösser, Wasserhähne und Glasscheiben zu ersetzen

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei