Leider kann oftmals die Vorfreude auf den Urlaub bereits dadurch getrübt werden, dass man – endlich mit der Familie am Flughafen angekommen – stundenlang auf den Flug in sein Urlaubsland warten muss. Auch bei der Heimreise stellen solche Flugverspätungen für die Reisenden ein Problem dar, wenn Zuhause die Arbeit wartet.
Die Fluggesellschaft muss die Fluggäste ausreichend, korrekt und unmissverständlich über die Fluggastrechte informieren. Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung einer Fluggesellschaft untersagt, Kunden im Internet falsch oder mangelhaft zu informieren. Die Gesellschaft dürfe Informationen zu wichtigen Ansprüchen der Fluggäste nicht einfach weglassen (LG Berlin, Urteil vom 08.10.2015, Az. 52 O 102/15).
Der Anspruch auf Ausgleichszahlung ist stets gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Der Reiseveranstalter ist für einen Ausgleichanspruch aus einer Flugannulierung oder Nichtbeförderung nicht der richtige Anspruchsgegner (BGH, Beschluss v. 11.03.2008, Az. X ZR 49/07).