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Frau mit Koffer

Sondergepäck und Sperrgepäck

7.03.2019

Was genau als Sondergepäck oder Sperrgepäck eingeordnet wird, hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Genauso die Mehrkosten, die entstehen, wenn Sie Ihr Surfbrett, ein Golfbag oder ein Musikinstrument mit in den Urlaub nehmen möchten.

Bei allen Fluggesellschaften kann (meistens muss) das Sondergepäck bzw. das Sperrgepäck zuvor angemeldet werden. Informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer Fluggesellschaft, ob Sie das Gepäckstück anmelden müssen oder nicht.

Einige Fluggesellschaften erheben Gebühren für das Sonder- bzw. Sperrgepäck, wenn das Gesamtgewicht mit dem normalen Gepäck zusammen die Freigrenze übersteigt.

Auch Tiere, wie beispielsweise Hunde und Katzen sind Sondergepäck. Auch für sie gelten die Regelungen bezüglich Anmeldung und Gebühren.

Falls Sie unsicher sind, ob Sie Ihr Surfbrett vor Abflug anmelden müssen, kontaktieren Sie einfach Ihre Fluggesellschaft.

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Tags: Reiserecht

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