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Rücktritt wegen Krankheit oder Schwangerschaft

5.03.2019

Sie haben sich so sehr auf Ihren Urlaub gefreut... und nun das: sie sind krank und können die Reise nicht antreten.

Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund Krankheit

Sie ahnen bereits im Vorfeld, dass Sie die Reise aufgrund Krankheit nicht antreten können oder brechen sich wenige Tage vor Reisebeginn ein Bein. Und was nun?

Grundsätzlich kann eine Reise aufgrund Krankheit storniert werden. Allerdings müssen Sie darauf achten, die Reise nicht zu spät zu stornieren, wenn Ihnen die Krankheit bereits länger bekannt ist. Bei chronischen Krankheiten kommt es darauf an: War der Krankheitsverlauf absehbar, ist der Versicherer nicht zur Erstattung der Kosten verpflichtet. Wenn hingegen die Grunderkrankung durch einen neuen Krankheitsschub eine ganz neue Dimension erreicht, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten. Dazu kommt, dass eine chronische Erkrankung beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung gemeldet werden muss.

Wird die Reise zu spät storniert, bleibt der Kunde auf den erhöhten Stornogebühren, trotz Reiserücktrittsversicherung sitzen. Faustregel also: Unverzüglich nach Eintritt des Versicherungsfalls (Krankheit) ist die Reise zu stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Dies gilt auch dann, wenn kurz vor der geplanten Reise noch eine Operation ansteht. Allein die Hoffnung auf einen günstigen Heilungsverlauf, reicht für die Kostenerstattung durch die Versicherung leider nicht aus. 

 

Rücktritt wegen Schwangerschaft

Wie der Volksmund schon sagt: Schwangerschaft ist keine Krankheit! Dies gilt auch im Reiserecht. Bei normalem Verlauf kann die Schwangere reisen und hat kein Recht zu stornieren. Anders ist dies natürlich, wenn in der Schwangerschaft Komplikationen auftreten. Dann wird dies gleich einer "unerwartet schweren Erkrankung" eingestuft und die Schwangere kann von der Reise zurücktreten.

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