Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Der Bußgeldkatalog gibt Ihnen Auskunft über Verkehrsverstöße und welche rechtlichen Folgen Sie erwarten ( z.B. über die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes und Fahrverbote). Wieviel Punkte Ihnen drohen, finden Sie in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Ihre Verfehlungen werden mit ein bis drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg bewertet. Welche Sanktion genau Sie zu erwarten haben, können Sie der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entnehmen.
Für die Punktebewertung kommt es auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung an. Wurde ein Bescheid vor dem 01.05.2014 rechtskräftig, gilt das alte Punktesystem mit der entsprechenden Umrechnung auf die neuen Punkte. Ein Verstoß, der zwar vor dem 01.05.2014 begangen, die Entscheidung darüber aber erst danach rechtskräftig wurde, wird nach dem neuen Punktesystem bewertet.
0800 3746-555 gebührenfrei