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Fabrikneu

Fabrikneu

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "fabrikneu".

Was heißt eigentlich "fabrikneu"?

Nach Rechtsprechung des BGH ist ein unbenutztes Kraftfahrzeug regelmäßig noch "fabrikneu", wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02)

Habe ich als Käufer eines Neuwagens Anspruch auf ein fabrikneues Fahrzeug?

Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein.

Welcher Zeitpunkt ist für die Beurteilung der Fabrikneuheit maßgeblich?

Ein Neuwagen ist dann nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mehr unverändert hergestellt wird. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Einstellung der Produktion des bisherigen Modells.

Habe ich als Käufer Anspruch auf das Nachfolgemodell, wenn es zwischen Vertragsschluss und Auslieferung zu einem Modellwechsel kommt?

Nein. Maßgeblich für die Frage der Fabrikneuheit ist das im Abschlusszeitpunkt produzierte Modell.

Kontakt

0800 3746-555
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