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Schwarzfahrten

Schwarzfahrten

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Schwarzfahren".

Was ist eine "Schwarzfahrt"?

Die "Schwarzfahrt" ist neben der Fallgruppe der höheren Gewalt die zweite Fallgruppe, in denen der Halter eines Fahrzeuges entgegen der Gefährdungshaftung nicht für einen Unfall haftet. Hier nutzt jemand ohne Wissen und Wollen des Halters dessen Fahrzeug und der Halter hat auch kein schuldhaftes Verhalten bzgl. dieser Nutzung gezeigt (z.B. darf der Halter nicht die Zündschlüssel im Auto stecken lassen und so die Wegnahme ermöglichen).

Was passiert mit meinem Versicherungsschutz meiner KFZ-Haftpflichtversicherung, wenn während einer Schwarzfahrt ein Unfall mit meinem Fahrzeug verursacht wird?

Die Schwarzfahrt stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Als Folge einer Obliegenheitsverletzung wird der Versicherer leistungsfrei, d.h. er muss nicht an den Gegner zahlen. In Fällen der Schwarzfahrt ist die Leistungsfreiheit jedoch auf den Betrag von 5000,00 Euro beschränkt.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei